Ob Trennung, Scheidung oder Streitigkeiten um das Vorsorgerecht - familiäre Konflikte können die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen beeinflussen. Kommt es zu einer juristischen Auseinandersetzung, hat das Familiengericht höchstes Interesse daran, ein Urteil im Sinne des Kindes und dessen gesundheitlichen Wohles zu treffen. Hierfür wird häufig die Begutachtung durch einen Sachverständigen angefordert, der die Frage aus einer psychotherapeutischen Perspektive beantworten kann. Unser Therapiezentrum ist Ihr Ansprechpartner für die Erstellung familienrechtspsychologischer Gutachten.
Wir sind über Jahre hinweg mit der Gutachtenerstellung vertraut und tragen dazu bei, den Konflikt im Sinne des Kindes und dessen Gesundheit aufzulösen.
Gerade bei einer Scheidung und der Diskussion um das Sorgerecht gehen das persönliche Interesse der Eltern und das vermeintliche Interesse des Kindes fließend ineinander über. Hier kann es an Objektivität fehlen, welche Entscheidung dem Wohl des Kindes am ehesten entspricht und was eine verlässliche Entscheidung vor dem Familiengericht begünstigt. Bei der Erstellung unserer Sachverständigengutachten sehen wir uns alleine dem Kindeswohl gegenüber verpflichtet. Unsere Gutachten orientieren sich an den „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ (Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten, Deutscher Psychologen Verlag GmbH, Berlin, 2019, 2. Auflage). Gerade Streitigkeiten im Familienrecht werden oft von großen Emotionen, Ängsten und Sorgen begleitet. Wir bringen mir unserer beruflichen Erfahrung einen sachlichen und objektiven Blickwinkel in die rechtliche Auseinandersetzung - stets mit dem Fokus auf das Wohl des jungen Menschen.
Im Vordergrund der Begutachtung in Familienangelegenheiten steht stets das Kriterium des Kindeswohls mit den spezifischen Bedürfnissen und Interessen. Die psychologischen Verfahren, die diagnostisch zur Anwendung eingesetzt werden, sind stets auf den jeweiligen Fall bezogen und wissenschaftlich fundiert. Neben einer klaren und praktikablen Beantwortung der gerichtlichen Beweisfragen versuchen wir, nach Wunsch des Familiengerichts, entscheidungsorientiert sowie lösungsorientiert zu arbeiten. Ziel der Arbeit mit den Kindeseltern ist es nach konstruktiven Konfliktlösungen und Verständigungsmöglichkeiten zu suchen, die nach langwierigen Auseinandersetzungen verloren gehen können.
Die Methoden und Vorgehensweise wird allen Beteiligten weitgehend offen dargestellt, so dass wir eine transparente Arbeitsform pflegen. Ein wichtiger Aspekt stellt auch die Bearbeitungszeit dar. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von umfangreichen Begutachtungen zu Fragestellungen des Kindeswohls, des Sorgerechts und des Umgangs beträgt in der Regel 3 Monate. Wir achten hierbei, die Bearbeitungszeit in angemessenen Grenzen zu halten, damit die belastenden Aspekte der Begutachtung, insbesondere für die Kinder, möglichst gering bleiben und ein Ende der gerichtlichen Auseinandersetzungen erfolgen kann. In dringenden Fällen (akute Kindeswohlgefährdung, Unterbringungsfragen oder anderweitige Eilbedürftigkeit) können Termine zur Begutachtung vorgezogen werden, damit eine vorläufige Einschätzung (gutachterliche Stellungnahme) erfolgen kann. Hierbei bemühen wir uns, diese schriftliche Stellungnahme dem Familiengericht innerhalb von wenigen Wochen vorzulegen.
Unsere Tätigkeit beruht nicht ausschließlich auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Rechtspsychologie, sondern auch auf umfassendem Fachwissen aus verschiedenen Bereichen der Psychologie, wie beispielsweise Entwicklungspsychologie, Pädagogik, klinische Psychologie, Diagnostik sowie Sozialpsychologie. Bei Bedarf greifen wir auch auf weiterführende Fachgebiete der Psychologie zurück.
Die Erstellung von Sachverständigengutachten im Familienrecht erfolgt bei uns nach erprobten und systematischen Abläufen, die wir Ihnen im Folgenden nahebringen möchten:
Der erste Schritt ist die gründliche Sichtung und anschließende Analyse aller vorliegenden Verfahrensakten, oft unter Einfluss weiterer relevanter Dokumente.
Für eine verlässliche Begutachten führen wir psychodiagnostische Gespräche mit beiden Eltern und klären ihre jeweiligen Wünsche und Anliegen, ihre pädagogischen Vorstellungen sowie die Lebensgeschichte und persönliche Beziehungen ab. Die kindliche Entwicklung steht bei allen Fragestellungen im Vordergrund.
Über Gespräche und spielbasierte Interviews machen wir uns mit der Perspektive des Kindes vertraut. So erhalten wir Einblicke und ein tiefes Verständnis für die Wünsche, den Willen und Bedürfnisse des Kindes.
Wir beobachten im Anschluss die Interaktion des Kindes mit dem jeweiligen Elternteil, sowohl in freien als auch teilstandardisierten Situationen. Hier handelt es sich um alltägliche oder besondere Situationen im häuslichen Umfeld oder in unserer Praxis.
Mit erprobten testpsychologischen und familienpsychologischen Untersuchungsverfahren nehmen wir eine fachlich fundierte Einschätzung der betroffenen Kinder und der Elternteile vor.
Im Rahmen von Hausbesuchen verschaffen wir uns einen Einblick, wie sich das familiäre und häusliche Zusammenleben konkret gestaltet.
Sofern das Einverständnis der sorgeberechtigten Eltern vorliegt, lassen wir Informationen von Dritten in die Begutachtung einfließen, beispielsweise von Erziehern, Ärzten oder Lehrern. Auf diese Weise entsteht ein noch umfassenderes Bild.
Zum Abschluss streben wir einen lösungsorientierten Ansatz in gemeinsamen Gesprächen mit beiden Elternteilen an. Hierbei streben wir eine Einigung zum maximalen Wohl des Kindes an.
Sie möchten mehr über unsere Expertise im Familienrecht erfahren? Oder benötigen Sie ein fundiertes und rechtssicheres Gutachten im Rahmen eines Rechtsstreits? Kontaktieren Sie uns online oder telefonisch und vereinbaren Sie einen Termin. Wir stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen, das bestmögliche Ergebnis zum Wohle Ihres Kindes zu erzielen.